Allgemeine Geschäfts­bedingungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die C2G Production GmbH, Bautzner Straße 6, 01099 Dresden, wird vertreten durch Inhaber und Geschäftsführer Urs Draeger.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten für alle zwischen der C2G Production GmbH (nachfolgend C2G Production) und dem Kunden geschlossenen Verträgen. Mit Vertragsschluss erkennt der Kunde diese AGB verbindlich an, unabhängig davon, ob dieser sie tatsächlich zur Kenntnis nimmt. Die AGB haben Vorrang vor etwaigen Geschäftsbedingungen des Kunden. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, C2G Production stimmt diesen im Einzelfall in Textform zu.

(2) Die Regelungen dieser AGB gelten nur, wenn es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer nach § 14 BGB handelt.

(3) Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen in der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.

(4) Ergänzungen oder Änderungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform nach § 126b BGB.

(5) Der Kunde versichert bei Vertragsschluss uneingeschränkt geschäftsfähig zu sein oder die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters zu haben.

(6) Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der maskulinen, femininen und diversen Sprachform verzichtet. Die Verwendung des Wortes „Kunde“ gilt gleichwohl für alle Geschlechter.

(7) Die Vertragssprache ist deutsch.

§ 2 Vertragsschluss; Änderungsvorbehalt

(1) C2G Production informiert den Kunden telefonisch oder in Textform über aktuelle Leistungen. Bei dieser Kontaktaufnahme handelt es sich nicht um ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages (nachfolgend Werbung genannt). Der Kunde wird durch die beworbenen Produkte aufgefordert, durch eine Bestellung ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages an C2G Production abzugeben.

(2) Im Fall des § 2 Abs.1 gibt der Kunde zum Abschluss eines Vertrages ein Angebot in Textform an C2G Production ab. Sofern ein Bestellformular in der Werbung zur Verfügung gestellt wurde, kann der Kunde dieses für die Abgabe des Angebots verwenden. Die Angebotsabgabe des Kunden ist verbindlich. Auf § 5 Abs. 2 wird ausdrücklich hingewiesen.

(3) Stellt der Kunde eine Anfrage über ein Produkt, ohne dass dieses zuvor beworben wurde, teilt C2G Production dem Kunden die Lieferbarkeit und die Konditionen mit. Bei dieser Mitteilung handelt es um eine unverbindliche Information. Der Kunde wird durch diese Information aufgefordert, durch eine Bestellung ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages an C2G Production abzugeben. Auf § 2 Abs. 2 wird verwiesen.

(4) Gibt der Kunde das Angebot außerhalb der Frist im Sinne des § 5 Abs. 2 ab, ist C2G Production berechtigt, ein neues Angebot mit angepassten Konditionen zu unterbreiten.

(5) Die Annahme des Angebots durch C2G Production erfolgt mittels einer ausdrücklichen Annahmebestätigung in Textform.

(6) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass das Versenden einer E-Mail, die lediglich den Zugang des Angebots bestätigt, noch nicht zu einem Vertragsschluss führt.

(7) Erhält der Kunde binnen von 7 Werktagen nach Abgabe seines Angebots keine ausdrückliche Annahmeerklärung durch C2G Production, gilt das Angebot als abgelehnt.

(8) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass C2G Production berechtigt ist, ein Ersatzprodukt zu liefern, welches in Qualität, Preis, äußerer Gestaltung, Verarbeitung und Material gleichwertig ist, sofern das bestellte Produkt aus von C2G Production nicht zu vertretenen Gründen nach Vertragsschluss nicht lieferbar und die Lieferung eines Ersatzprodukts dem Kunden zumutbar ist.

§ 3 Lieferbedingungen

(1) Der Kunde erhält die Bestellung per Lieferung. Eine Abholung in der Betriebsstätte der C2G Production ist ausgeschlossen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Lieferung erfolgt durch ein von C2G Production beauftragtes Transportunternehmen.

(2) Die Lieferung erfolgt grundsätzlich innerhalb von Deutschland. Eine Lieferung innerhalb der EU und der Schweiz erfolgt nur nach gesonderter Absprache.

(3) Der dem Kunden mitgeteilte Liefertermin oder Lieferzeitraum ist eine voraussichtliche Angabe. Es besteht kein Anspruch auf Einhaltung dieses Termins oder Zeitraums.

(4) Wird der unverbindliche Liefertermin um drei Wochen überschritten, ohne dass eine Lieferung der bestellten Produkte erfolgt, kann der Kunde C2G Production unter Setzung einer angemessenen Frist zur Lieferung auffordern. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass C2G Production erst mit Zugang dieser Aufforderung in Verzug gerät.

(5) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass C2G Production die Produkte erst nach Vertragsschluss beim Hersteller bestellt. Im Falle der Zahlungsart Vorkasse kann die Bestellung beim Hersteller erst mit anteiliger Kaufpreiszahlung in Auftrag gegeben werden, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass es zu Lieferverzögerungen kommen kann, wenn er die Zahlungsfristen ausweislich der Zahlungsaufforderung nicht einhält.

(6) Sollte die Lieferzeit aufgrund von Beschädigungen oder Untergang der Produkte während des Transportes nicht eingehalten werden können, wird C2G Production den Kunden umgehend informieren, sofern es ihr möglich und zumutbar ist.

(7) Ist der Kunde zum vereinbarten oder voraussichtlichen Liefertermin nicht anzutreffen, behält sich C2G Production vor, eine Aufwandsentschädigung zu berechnen, die der Höhe des Brutto-Bestellwerts entspricht, sofern keine Ersatzzustellung z. B. an einen Nachbarn oder eine Paketannahmestelle möglich ist. Dies gilt insbesondere auch, wenn Türen nicht zu finden sind, die Klingel defekt ist oder der Kunde das Klingeln überhört. Die Regelungen dieses Absatzes gelten unabhängig davon, ob der Kunde an dem vereinbarten Lieferort anwesend ist oder nicht.

§ 4 Eigentumsvorbehalt, erweiterter Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferten Produkte bleiben im Eigentum von C2G Production bis zur Erfüllung sämtlicher ihr gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche.

(2) Die Weiterveräußerung der gelieferten Produkte durch den Kunden ist nur im ordentlichen Geschäftsgang und nur unter den Bedingungen gestattet, dass die Zahlung des Gegenwertes der Produkte an den Kunden erfolgt und der Kunde nicht mit seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber C2G Production in Verzug ist. Der Kunde hat mit dem Abnehmer auch zu vereinbaren, dass erst mit dieser Zahlung der Abnehmer Eigentum erwirbt.

(3) Für den Fall der Weiterveräußerung der gelieferten Produkte tritt der Kunde hiermit seinen Anspruch aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer mit allen Nebenrechten sicherungshalber an C2G Production ab, ohne dass es einer weiteren Erklärung bedarf. Die Abtretung umfasst auch etwaige Saldoforderungen. Die Abtretung gilt nur in Höhe des Betrages, der dem von C2G Production in Rechnung gestellten Preis der gelieferten Produkte entspricht. Der an C2G Production abgetretene Forderungsanteil ist vorrangig zu befriedigen. C2G Production nimmt die hiermit Abtretung an.

(4) Der Kunde wird widerruflich ermächtigt, die an C2G Production abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Der Kunde ist verpflichtet, die auf die abgetretene Forderung geleisteten Zahlungen unverzüglich an C2G Production weiterzuleiten. Das Recht von C2G Production, die Forderungen selbst einzuziehen, wird nicht berührt. C2G Production wird die Forderungen des Kunden gegenüber einen Dritten nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.

(5) Das Widerrufsrecht entsprechend § 4 Abs. 5 steht C2G Production bei Vorliegen berechtigter Interessen zu. Dies ist insbesondere der Fall bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, drohende Zahlungsunfähigkeit des Kunden, Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Der Widerruf erfolgt in Textform.

(6) Die Be- oder Verarbeitung sowie die Umbildung der Vorbehaltsprodukte ist nicht gestattet.

(7) Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Kunden eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der gelieferten Produkte untersagt. Bei Pfändungen, Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Kunde C2G Production unverzüglich zu benachrichtigen.

(8) C2G Production wird dem Kunden die ihm zustehenden Sicherheiten insoweit freigeben, als der realisierbare Wert den Wert der offenen Forderungen gegen den Kunden um 10 % übersteigt. Es wird vermutet, dass die Voraussetzungen des vorstehenden Satzes erfüllt sind, wenn der Schätzwert der C2G Production zustehenden Sicherheiten 150 % des Wertes der gesicherten Ansprüche erreicht oder übersteigt.

(9) Bei Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist C2G Production auch ohne Fristsetzung berechtigt, die Herausgabe der Produkte zu verlangen und/oder – erforderlichenfalls nach Fristsetzung – vom Vertrag zurückzutreten; der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Im Herausgabeverlangen der Produkte liegt keine Rücktrittserklärung von C2G Production, es sei denn, dies wird ausdrücklich erklärt.

§ 5 Preise, Zahlungsbedingungen

(1) Bei den in der Werbung und in dem Informationsschreiben genannten Preisen handelt es sich um Bruttopreise, inkl. Mehrwertsteuer und anderer Preisbestandteile sowie Versand- und Lieferkosten.

(2) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die in der Werbung genannten Preise nur für den Zeitraum bindend sind, der in der Werbung genannt wurde. Ist keine Geltungsdauer in der Werbung genannt, ist C2G Production 5 Werktage an die Konditionen der Werbung gebunden. Auf § 2 Abs.4 wird hingewiesen.

(3) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die bestellten Produkte aus dem Ausland geliefert werden können. In diesem Fall können zusätzlich zu den Kosten i.S.d. § 5 Abs. 1 Einfuhr- und/oder Zollgebühren anfallen, deren Höhe und Fälligkeit zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht absehbar sind. Derartige Kosten sind von dem Kunden zu zahlen und werden von C2G Production gesondert in Rechnung gestellt. C2G Production weist den Kunden vor Vertragsschluss darauf hin, dass Zoll- und/oder Einfuhrgebühren anfallen können.

(4) Die Bezahlung kann per Vorkasse, Paypal oder auf Rechnung erfolgen, sofern nichts anderes vereinbart ist.

(5) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, die Zahlungsaufforderung per E-Mail zu erhalten.

(6) Ist die Vorkasse per Banküberweisung vereinbart, ist die Zahlung sofort nach Vertragsschluss fällig, sofern kein späterer Fälligkeitstermin vereinbart wurde.

(7) Die Fälligkeit im Rahmen der übrigen Zahlungsarten ergibt sich aus der Zahlungsaufforderung.

(8) Bei Zahlung mittels einer von PayPal angebotenen Zahlungsart erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg. Es gelten die PayPal-Nutzungsbedingungen, welche unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/useragreement-full einsehbar sind oder – falls der Kunde nicht über ein PayPal-Konto verfügt – unter Geltung der Bedingungen für Zahlungen ohne PayPal-Konto, einsehbar unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/privacywax-full.

(9) Dem Kunden steht kein Zurückbehaltungsrecht zu.

(10) C2G Production ist berechtigt, im Einzelfall eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen, auch wenn nicht die Zahlungsart Vorkasse verwendet wird.

§ 6 Mängelgewährleistung

(1) Der Kunde hat bei Lieferung die Produkte unverzüglich auf Beschädigungen und offensichtliche Fehler zu untersuchen und diese umgehend C2G Production anzuzeigen, sofern es ihm möglich und zumutbar ist. Ist dem Kunden eine unverzügliche Untersuchung und Mängelanzeige nicht möglich, hat er diese nachzuholen, sobald das jeweilige Hindernis der Benachrichtigung beseitigt ist. Kommt der Kunde dem nicht nach, gilt die Leistung als vertragsgemäß erbracht.

(2) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er im Falle einer Nachlieferung die mangelhaften Produkte an C2G Production herauszugeben hat, sofern nichts anderes vereinbart ist.

(3) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Mängelgewährleistung ausgeschlossen ist, sofern er die gelieferten Produkte verarbeitet oder umbildet. Dieser Ausschluss gilt nur, wenn die übliche Verwendung des Produktes durch den Kunden die Ver- oder Bearbeitung sowie Umbildung nicht voraussetzt.

(4) Eine zusätzliche Garantie wird nicht gewährleistet.

§ 7 Haftung

(1) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass es zu Abweichungen insbesondere von Farbe, Materialstärke und Verarbeitung kommen kann, unabhängig davon, ob es sich bei den bestellten Produkten um handgefertigte oder maschinell hergestellte Produkte handelt. Eine Haftung für derartige Abweichungen ist ausgeschlossen, sofern es dem Kunden zumutbar ist.

(2) Kann C2G Production einen voraussichtlichen Liefertermin aufgrund von höherer Gewalt, Streik, Aufruhr oder unverschuldeter Betriebsstörung oder Betriebsschließung nicht einhalten, entstehen keine Schadensersatzansprüche.

(3) Soweit ein Schaden des Kunden leicht fahrlässig verursacht wurde, haftet C2G Production beschränkt: Die Haftung besteht insoweit nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist der Höhe nach auf die bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schäden begrenzt. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

(4) C2G Production haftet im Falle eines nachweislichen Verzugsschadens maximal in Höhe von 5 % des Kaufpreises (Obergrenze), sofern der Verzugsschaden durch C2G Production leicht fahrlässig verursacht wurde. Hat der Kunde einen geringeren Verzugsschaden erlitten, kann er nur diesen gegenüber C2G Production geltend machen.

(5) Die Haftungsbeschränkung ist ausgeschlossen, wenn C2G Production einen Mangel arglistig verschweigt, es sich um eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt, soweit diese Verletzung vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde, sowie bei Haftungen aus dem Produkthaftungsgesetz.

(6) Befindet sich der Kunde im Annahmeverzug, haftet C2G Production im Fall der Verschlechterung oder Untergang der bestellten Produkte nur für grobe Fahrlässigkeit und Verschulden.

(7) C2G Production haftet nicht für die während des Verzuges durch Zufall eintretende Unmöglichkeit, es sei denn, dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten wäre.

§ 8 Vorzeitige Beendigung

(1) Eine kostenfreie Stornierung der Bestellung ist bis zum Erhalt der Kaufvertragsbestätigung möglich.

§ 9 Erfüllungsort

Erfüllungsort ist die Betriebsstätte von C2G Production.

§ 10 Schlussbestimmungen; Salvatorische Klausel

(1) Auf Vertrags- und sonstigen Geschäftsbeziehungen findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung von UN-Kaufrecht (sog. „CISG“, das steht für „United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods“) ist ausgeschlossen.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingung oder individuelle Vereinbarungen des Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen treten die gesetzlichen Regelungen.

(3) Ist der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Dresden. Dasselbe gilt, wenn der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder einem EU-Mitgliedsstaat hat oder kein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt bekannt ist.

Dresden, 07.07.2024