Zolltarif für Waren aus China

Du möchtest Waren aus China importieren und weißt nicht, wie du die Zollgebühren einkalkulieren musst? Evtl. kann dir der Blogpost einige Anregungen dazu geben. 

Bestimmt ist dir bekannt, dass Waren in der EU zollfrei gehandelt werden können. China gehört aber wie alle Länder außerhalb der EU zu den sogenannten Drittländern. Bei der Einfuhr von Waren aus diesen Ländern wird ein Drittlandzollsatz fällig, der irgendwo zwischen 0 und 25 Prozent liegen kann. 

In den meisten Fällen bleibt der Drittlandzollsatz gleich, egal aus welchem Drittland du importierst. Für Schuhe mit Ledersohlen werden 5 % Drittlandzollsatz fällig, egal ob die Schuhe aus China, Vietnam oder aus der Schweiz stammen. 

Jedoch gelten für bestimmte Waren aus bestimmten Ländern spezielle Drittlandzollsätze. So ist etwa Stahl aus China mit einem Antidumpingzoll belegt, um Stahlanbieter in der EU vor unzulässiger Konkurrenz zu schützen.

Die Spanne des möglichen Drittlandszollsatzes ist ziemlich groß. Entsprechend wichtig ist es, dass du die Zollgebühren einkalkulierst, wenn du Waren aus China oder einem anderen Drittland in Deutschland einführen willst? 

Sicherheit und Haftung

Bedenke außerdem, dass du als Importeur ein Produkt in der EU in Verkehr bringst. Damit haftest du für die Sicherheit des Produkts. Kläre deshalb vorab unbedingt auch folgende Fragen:

  • Darf ich mein Produkt überhaupt einführen? 
  • Gibt es Einfuhrbeschränkungen?
  • Brauche ich spezielle Zertifikate, um mein Produkt einführen zu dürfen?
  • Muss ich mein Produkt bereits im Ursprungsland testen lassen, damit ich es in der EU in Verkehr bringen darf?
  • Welche Haftungsrisiken sind mit der Einfuhr meines Produkts verbunden?

Wo finde ich den richtigen Zolltarif?

Welcher Zolltarif für dein Produkt gilt und worauf du bei der Einfuhr außerdem achten solltest, kannst du unter EZT online herausfinden. Auf dieser Website der Generalzolldirektion sind die elektronischen Zolltarife gelistet. Hier findest du die sogenannte Zolltarifnummer für dein Produkt und alle dazu gehörenden Bestimmungen einschließlich des geltenden Zolltarifs.

Schritt für Schritt zum richtigen Zolltarif

Bleiben wir bei dem Beispiel „Schuhe mit Ledersohlen aus China“:

  1. Öffne die Seite EZT online
  2. Wähle „zur Einfuhr“ und dann den Menüpunkt „Einreihung“ > „Warennomenklatur“
  3. Öffne den Zweig ABS. XII Kap. 64 bis 67: Schuhe, Kopfbedeckungen, Regen- und Sonnenschirme etc. > Kap. 64 Schuhe, Gamaschen und ähnliche Waren; Teile davon > Pos. FS[00] 6403 Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder und Oberteil aus Leder > FS[01] 640351 andere Schuhe, mit Laufsohlen aus Leder > FS[02] 6403 59 andere > FS[03] 64035911 andere
  4. Gratuliere. Du hast deine Zolltarifnummer gefunden. Sie lautet 64035911. Nun klicke auf „Maßnahmen“.
  5. Bei Ursprungsland, Präferenzursprungsland und Versendungsland trägst du „CN“ für China ein und klickst auf „Suche starten“
  6. Nun werden all Maßnahmen, die für Schuhe mit Ledersohlen aus China gelten, aufgelistet.

Der Drittlandszollsatz beträgt 5 Prozent. Unter „Weitere Informationen“ kannst du die Rechtsvorschrift dazu einsehen. Ganz einfach, oder 🙂 

Dieses eher veraltet anmutende Suchsystem ist ziemlich gewöhnungsbedürftig und erfordert einige Übung. Du kommst aber nicht darum herum, dich durchzufuchsen, wenn du mit dem richtigen Zolltarif kalkulieren willst.

Zollauskunft fragen

Wenn du partout den richtigen Zolltarif nicht findest oder du dir nicht sicher bist, ist die Auskunft des Zolls deine Rettung. Unter zoll.de > Kontakt > Auskünfte > Zolltarifnummern findest du den richtigen Ansprechpartner. Direktlink Zolltariffragen: https://www.zoll.de/DE/Kontakt/Auskuenfte/Zolltarifnummern/zolltarifnummern_node.html

Sprechzeiten: Montag bis Freitag: 08:00–17:00 Uhr
Telefon: +49 351 44834-520
E-Mail: info.gewerblich@zoll.de

Urs Draeger, C2G-Production, urs.draeger@c2g-production.de, 0176 641 271 88.

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